Teilnahme & Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Teilnahme- und Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen, die vom Bildungswerk des Bayerischen Bezirketags durchgeführt werden und die im Jahresprogramm mit einer Veranstaltungsnummer gekennzeichnet sind. Für besondere Veranstaltungen können abweichende Regelungen gelten, über die auf dem Anmeldeformular, in der Anmeldebestätigung oder dem detaillierten Programm der Veranstaltung informiert wird.
2. Teilnahmeberechtigung
Die Bildungsmaßnahmen des Bildungswerkes stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bayerischen Bezirkseinrichtungen und allen Interessenten am Gesundheits- und Sozialwesen offen.
Wenn für eine Bildungsmaßnahme besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem/der Teilnehmenden erfüllt werden. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zulassungsbedingungen nicht erfüllt sind, behält sich das Bildungswerk die fristlose Kündigung vor.
3. Anmeldung
Anmeldungen sind ausschließlich schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder Online über unsere Homepage) möglich. Mit seiner/ihrer Anmeldung erkennt der/die Anmeldende diese Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Wir bitten um frühzeitige Anmeldung (bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn), um möglichst Kursabsagen und Stornokosten zu vermeiden.
4. Teilnahmebestätigung, Programm, Informationen
4.1 Das Bildungswerk bestätigt die Anmeldung schriftlich bzw. teilt dem/der Anmeldenden mit, wenn eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann. Nach erfolgter Bestätigung gilt die Anmeldung als verbindlich, und der/die Anmeldende hat die für die jeweilige Maßnahme bestimmte Teilnahmegebühr zu zahlen. Etwaige Änderungen oder Abmeldungen des/der Teilnehmenden sind nur schriftlich möglich. Es können Stornogebühren anfallen.
4.2 Die personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert (Hinweis gem. §§ 33 Bundesdatenschutzgesetz).
4.3 Das detaillierte Programm einer Veranstaltung (mit Angabe der Themen, Referenten, Teilnehmerzahl, Gebühren usw.) wird vom Bildungswerk jeweils ca. zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung auf der Homepage veröffentlicht und an die Bezirkseinrichtungen sowie an externe Interessenten versandt.
Die schriftliche Einladung samt dem Programm der Veranstaltung wird in der Regel vier Wochen vor Beginn des Kurses versandt.
Alle Teilnehmer erhalten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung eine schriftliche Teilnahmebestätigung.
5. Unterbringung und Verpflegung
Im Rahmen der Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer entsprechend der Buchungsbestätigung Verpflegung bzw. Unterkunft und Verpflegung. Soweit möglich, erfolgt die Unterbringung in Einzelzimmern. Sollte kein Einzelzimmer zur Verfügung stehen, kann die Unterbringung nach Absprache mit dem Teilnehmer auch in einem Doppelzimmer erfolgen.
Die Zimmer können am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.
In der Regel erfolgt die Unterbringung in den im Programm angegebenen Tagungsstätten. In Ausnahmefällen kann auch eine externe Unterbringung erfolgen.
6. Anreise
Für die An- und Abreise haben die Teilnehmenden selbst Sorge zu tragen. Für Bahnreisende nach Kloster Irsee befindet sich der nächstliegende Bahnhof in Kaufbeuren, für Kloster Seeon in Bad Endorf. Für den Transfer vom Bahnhof zur Tagungsstätte empfehlen wir den Ruf eines Taxis.
7. Kosten und Bezahlung
7.1 Für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen werden Kursgebühren erhoben. Darin enthalten sind die Kosten für Verpflegung bzw. Unterkunft und Verpflegung. Es ist nicht möglich, einzelne Leistungen auszunehmen.
7.2 Die Höhe der Gebühren, gesonderte Bedingungen oder Zahlungsmodalitäten sind in den detaillierten Programmen oder Anmeldeformularen geregelt. Bei einigen Fachtagungen, Kongressen, Weiterbildungen und Qualifizierungen sind gesonderte Zahlungsmodalitäten und gesonderte Leistungen notwendig. Diese betreffen u. a. Zahlungsverpflichtungen bei Nichtantritt oder Abbruch bei einem vom Teilnehmenden zu vertretenden Grund oder gesonderte Leistungen, z.B. Unterkunft oder Verpflegung.
7.3 Die Gebühren sind entsprechend den für die jeweilige Veranstaltung geltenden Zahlungsbedingungen, spätestens aber 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
8. Durchführung
8.1 Die Durchführung einer Bildungsmaßnahme ist an eine notwendige Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei ungenügender Nachfrage kann die Veranstaltung durch das Bildungswerk abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden dann in voller Höhe erstattet.
8.2 Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung.
8.3 Sollte aus Gründen, auf die das Bildungswerk keinen Einfluss hat, der Veranstaltungsort geändert werden, das Lehrpersonal verhindert sein oder gewechselt werden, bleibt die eingegangene Verpflichtung zur Teilnahme bestehen.
8.4 Das Bildungswerk behält sich Änderungen der Angaben im Jahresprogramm ausdrücklich vor.
9. Widerruf
Sie haben das Recht, Ihre Anmeldung zu einer Veranstaltung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Bildungswerk Irsee, Klosterring 4, 87660 Irsee, Fax: 08341/906-605, E-Mail: info@bildungswerk-irsee.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Erklärung über den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist. Ein Widerruf innerhalb dieser Frist löst den Teilnahmevertrag kostenfrei auf. Anfallende Stornokosten Dritter (Tagungshäuser, Dozenten etc.) bleiben davon unberührt. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet das Bildungswerk Ihnen einen bereits gezahlten Teilnahmebeitrag zurück. Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, sofern die gebuchte Veranstaltung begonnen hat und der erste Termin tatsächlich stattfindet.
10. Rücktritt
10.1 Ein Rücktritt vom Vertrag ist kostenfrei nur bis zu 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Für mehrmodulige Veranstaltungen gelten gesonderte Rücktrittsregelungen.
10.2 Wird der Rücktritt nach Überschreiten der Frist gemäß Ziffer 10.1, aber noch vor Beginn der Bildungsmaßnahme erklärt, wird eine Kostenpauschale erhoben. Sie beträgt 10 % der Teilnahmegebühr zzgl. ggf. anfallender Storno- bzw. No-Show-Gebühren der Tagungshäuser und evtl. Ausfallgebühren der Dozenten. Der/die Teilnehmende (Vertragspartner/in) ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit seinem/ihrem Rücktritt dem Bildungswerk keine oder geringere Kosten entstanden sind.
10.3 Bis zum Beginn der Veranstaltung kann der/die Teilnehmende (Vertragspartner/in) eine Ersatzperson benennen. Sofern es zum Abschluss eines Vertrages mit der Ersatzperson kommt, entfällt für den/die Teilnehmende(n)/Vertragspartner/in die in Ziffer 10.2 aufgeführte Kostenpauschale.
10.4 Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit dieser Willenserklärung ist der Zugang der Rücktrittserklärung per Post oder per Telefax beim Bildungswerk maßgeblich. Rücktritt durch E-Mail ist nicht zulässig.
11. Haftungsausschluss
11.1 Das Bildungswerk ist für den pädagogischen Teil der Bildungsmaßnahme verantwortlich, haftet jedoch ausdrücklich nicht für die von seinen Dozenten und Referenten vertretenen persönlichen Meinungen und/oder fachlichen Ansichten.
11.2 Das Bildungswerk haftet nicht für etwaige Vermögensschäden des/der Teilnehmenden, die aus einer nicht zustande gekommenen Bildungsmaßnahme oder einem Abbruch einer Bildungsmaßnahme resultieren.
11.3 Die Haftung des Bildungswerks, der Eigentümer von Unterrichtsräumen oder der von ihnen beauftragten Personen, für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten des Bildungswerks, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch das Bildungswerk oder seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.