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Einkommensermittlung nach § 135 SGB IX

Begriff des Einkommens in der Eingliederungshilfe

Maßgeblich für die Ermittlung des Beitrags zu den Aufwendungen der Eingliederungshilfe aus dem Einkommen des Leistungsberechtigten ist grundsätzlich die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach dem Einkommensteuergesetz. Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis wird die Einkommensermittlung erarbeitet. Aufgrund der Einkommensgrenzen nach § 136 SGB IX wird ein Eigenbeitrag relativ selten zu erheben sein. Gleichwohl sind sichere Kenntnisse für die Praxis und im Kontakt mit den Leistungsberechtigten erforderlich.
Den TeilnehmerInnen wird die Möglichkeit gegeben, Fragen und Probleme aus der eigenen Praxis einzubringen. Der Kurs dient auch dem Austausch von Erfahrungen und möglichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Rechtslage ab 2020.
Arbeitsmittel: §§ 135 ff. SGB IX, EStG (Auszug)
Alternativtermin:
Einkommensermittlung nach § 135 SGB IX, Kurs 410/21

Themen und Inhalte

- Geeignete und notwendige Auskünfte und Belege
- Übersicht zur Ermittlung der Einkünfte im EStG
- Unterscheidung zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften
- Die Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten im Einzelnen
- Werbungskosten bei den Überschusseinkünften, insbesondere bei nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Renten
- Auswertung von Einkommensteuerbescheiden
- Steuerfreie Einnahmen nach § 3 und § 3b EStG
- Nicht steuerbare Einnahmen
- Erhebliche Abweichung nach § 135 Abs. 2 SGB IX
- Einkommensgrenzen nach § 136 SGB IX
- Beitrag zu den Aufwendungen nach § 137 SGB IX

Teilnehmerkreis

SachbearbeiterInnen und GruppenleiterInnen in der Eingliederungshilfe

Seminarnummer

411/21

Preis

300,00 €
inkl. Unterkunft und Verpflegung
250,00 €
ohne Ü/F, inkl. Verpflegung

Ort

Kloster Irsee

Termin

30.09.2021, 12:30 Uhr -
01.10.2021, 13:00 Uhr

Kursleitung

Dr. Robert P. Maier

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